WVA - MITTSCHERLICH / Projektbüro
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*Allgemeine Plichten

Vermieter ist das auf dem Mietvertrag angegebene Unternehmen.

Der Vermieter verpflichtet sich, dem Mieter den im Mietvertrg aufgeführten Mietgegenstand für die Dauer der vereinbarten Mietzeit zu überlassen. Der Mieter verpflichtet sich, eine Kaution vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungs- und vertragsgemäß zu behandeln und bei Beendigung des Mietverhältnisses gesäubert und betriebsbereit zurückzugeben.

*Beginn und Ende der Mietzeit, Verlängerung der Mietzeit

Als vereinbarte Mietzeit gilt der auf dem Mietvertrag als voraussichtliche Mietdauer genannte Zeitraum. Eine Verlängerung bedarf der Zustimmung des Vermieters.Die Mietzeit endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand mit allen im Mietvertrag angeführten Teilen und Zubehör in ordnungs und vertragsgemäßen Zustand beim Vermieter zurückgegeben wird.

*Mängel des Mietgegenstandes

Erkennbare Mängel, Beschädigungen oder Funktionsstörungen sind sofort nach bekannt werden dem Vermieter anzuzeigen.Die Kaution wird in diesem Fall für Reparatur oder Neubeschaffung einbehalten.

*Mietpreis und Zahlung der Miete

Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Die angegebenen Preise sind, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, sofort fällig. Für jede Mahnung ist der Vermieter berechtigt eine Gebühr zu verlangen.Wird der Mietgegenstand vom Mieter nicht zu dem im Mietvertrag gesetzten Termin an den Vermieter zurückgegeben, kann der Vermieter dem Mieter den jeweils gültigen Preis pro Tag berechnen. Der Vermieter ist berechtigt, das Mietobjekt auf Kosten des Mieters, der den Zutritt zu dem Mietobjekt zu ermöglichen hat, abzuholen und anderweitig darüber zu verfügen. Die dem Vermieter aus dem Vertrag zustehenden Ansprüche bleiben erhalten. Kosten für die Rückholung kann der Vermieter dem Mieter berechnen.

*Verlust der Mietgegenstände

Der Gefahrenübergang auf den Mieter beginnt mit Übergabe der Mietsache und endet mit der Rückgabe an den Vermieter.Sollte es dem Mieter nicht möglich sein, den Mietgegenstand zurückzugeben, ist er zum Schadenersatz bis zur Höhe des Neuwertes verpflichtet. Verlust oder Beschädigug der Mietsache hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter und bei Vorliegen einer Straftat der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen.

*Haftungsbegrenzung

Nach Übergabe des Mietgegenstandes gehen sämtliche Haftungsbestimmungen an den Mieter über.

*Reservierungen

Reservierungen erfolgen unverbindlich. Ein Anspruch auf Überlassung des Mietgegenstandes besteht erst mit Abschluss eines Schriftlichen Mietvertrages. Reservierungen sind lediglich bis spätestens eine Stunde nach dem vereinbarten Zeitpunkt für den Vermieter bindend. Danach kann der Vermieter über das reservierte Mietobjekt wieder frei verfügen.

*Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Waren einschließlich aller Zusatzteile bleiben Eigentum des Vermieters.

*Gerichtsstand

In allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz des Vermieters zuständige Gericht.

(Stand:31.08.09)